Liebe Kunden,

bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung durch das Gundelsheimer Reisebüro übermittelt oder in dessen Geschäftsräumen zur Ansicht bereitgestellt werden, an. Sie gelten für alle durch das Gundelsheimer Reisebüro veranstalteten Reisen (EIGENVERANSTALTUNG), dann nachfolgend "Veranstalter" genannt, sowie für durch das Gundelsheimer Reisebüro vermittelte Reisen. Bei vermittelten Reisen gelten in jedem Falle die Reisebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der vermittelten Reiseveranstalter/s.Bei Reisen, die im s.g. „dynamic Packaging Verfahren“ gebucht werden (d.h. Leitungen von verschiedenen Veranstaltern oder Einzelleistungen eines Veranstalters, welche nicht auf einer gemeinsamen Reisebestätigung des vermittelten Veranstalters aufgeführt sind), und bei Eigenveranstaltungen wird durch das Gundelsheimer Reisebüro der Sicherungsschein gestellt. Es gelten die jeweils zutreffenden Reisebedingungen des Gundelsheimer Reisebüros und der vermittelten Reiseveranstalter.

1 Anmeldung (Buchung), Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Buchungen sind nicht an eine schriftliche Form gebunden.
Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
Für Personen, die beschränkt geschäftsfähig sind, haftet der Pfleger, bzw. Erziehungsberechtigte.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Anerkennung der Reisebedingungen wird von diesem für die mit angemeldeten Teilnehmer übernommen.

1.3 Innerhalb von spätestens zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie über das Reisebüro die Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist das Angebot ablehnen.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 20 %, bei preisreduzierten Last- Minute- Angeboten und Sparreisen in Höhe von 40 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Kosten für Linienflugtickets zu Sondertarifen werden sofort in voller Höhe fällig.

2.2 Der restliche Betrag wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Gundelsheimer Reisebüro bereitliegen oder ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden sollen. Reiseunterlagen werden generell erst nach Entrichtung des vollen Reisepreises ausgehändigt.

2.3 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren, sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung gemäß Ziffer 3.3 werden sofort fällig.

2.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Schmetterling Versicherungsservice abgeschlossen. Bei Eigenveranstaltungen und bei dynamic Packaging wird bei Zahlung der Anzahlung ein Sicherungsschein je Teilnehmer ausgehändigt, bei vermittelten Reisen der Sicherungsschein des gebuchten Reiseveranstalters.

2.5 Zahlung an das Gundelsheimer Reisebüro oder den Vermittelten Reiseveranstalter

2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebüro Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse (oder die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

2.5.2 Bei Bezahlung mit der Kreditkarte muss diese dem Gundelsheimer Reisebüro bei Buchung vorgelegt werden. Das Reisebüro benötigt zusätzlich zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Adresse (oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihr Einverständnis zur Belastung der Karte. Bei Eigenveranstaltungen oder vermittelten Veranstaltern, die eine Kreditkartenzahlung nicht selbst abwickeln, wird ein Serviceentgelt von 2,5% der belasteten Summe fällig.

2.5.3 Generell ist der Anzahlungsbetrag bei Buchung, der Betrag für die Restzahlung 21 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.

2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Gundelsheimer Reisebüro geleistet werden. Bei vermittelten Veranstaltern, die ausschließlich Kundendirektinkassso akzeptieren, wird in diesem Fall ein Serviceentgelt von EUR 5,- erhoben.

2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 25 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.

2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro. Sollten Sie Ihre Reise länger als 4 Tage vor dem Beginn der gebuchten Leistung antreten, informieren Sie das Gundelsheimer Reisebüro bei Buchung, dass der Unterlagenversand vorgezogen werden kann. Das Gundelsheimer Reisebüro haftet nicht, wenn die erforderlichen Reiseunterlagen nicht ausgehändigt werden können, da der Buchende nicht erreichbar ist und nicht selbst Sorge trägt, die Reiseunterlagen zu erhalten.

2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 7.2 verlangen. Dies gilt ebenfalls für vermittelte Reiseveranstalter.

2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der Reisebestätigung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an das Gundelsheimer Reisebüro. Für Visabesorgungen etc. kann das Reisebüro ein Serviceentgelt zu den entstandenen Kosten in Höhe von EUR 10,-- je Teilnehmer erheben.

3 Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Katalog. Flyer, Angebot, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die Angaben in Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich inf ormiert wird.

3.2 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Luftverkehrsträger. Informationen über Flugzeiten durch das Gundelsheimer Reisebüro sind unverbindlich. Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck - bei Linienflügen im Nordatlantikverkehr zwei Koffer bis max. jeweils 32 kg (Piece Concept) - (auch für Kinder von 2 - 11 Jahren) befördert. Es gelten die Angaben auf dem Flugschein. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle, etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Gerne übernimmt dies das Gundelsheimer Reisebüro für Sie. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Beförderungsbedingungen der Airline.

3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Reisebüros dürfen Sonderwünsche bei vermittelten Reisen nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der jeweilige Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) der Reisebestätigung des vermittelten Veranstalters abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen. Für die Bearbeitung individueller Reisen (dynamic Packaging, Buchungen von Leistungsträgern im Kundenauftrag, mit denen das Gundelsheimer Reisebüro keinen Agenturvertrag hat) wird eine Gebühr von € 15,- pro Buchung erhoben.

3.4 Reiseverlängerung
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter des Veranstalters, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Platz im Flugzeug oder Zug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie bei Reiseverlängerungen unbedingt die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen. Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Gundelsheimer Reisebüro.

3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter auf Antrag bei den Leistungsträgern um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die nicht in Anspruch genommenen Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

4 Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog/ der Reisebestätigung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus darf nur von der im Katalog angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen der Katalog/ die Bestätigung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückgegeben worden sind.

5 Kinderermäßigungen

Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben, bei Linienflügen das genaue Geburtsdatum des Kindes/ Jugendlichen. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Katalog. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren in der Regel10% der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- nach zu erheben. Den Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten zu führen bleibt Ihnen unbenommen.

6 Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr - ggf. anteilig - zurückerstattet.

6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsuntemehmen pro Bef&o uml;rderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat, sofern bei Eigenveranstaltungen eine Leistung in dieser Währung bestätigt wurde.

6.3.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.

6.3.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

6.3.6 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6.3.7 Gültigkeit von nicht bestätigten Angeboten
Das vom Gundelsheimer Reisebüro in Eigenveranstaltung unterbreitete Angebot gilt i.d.R 24 Stunden, sofern nicht im Angebot selbst anders geregelt. Preisauskünfte bezogen auf Last- Minute- Angebote, Sonderangebote, Bahnpreise, Flugpreise gelten nur in dem Augenblick in dem sie getätigt werden. Verfügbarkeit und Preisgarantie kann nicht gesichert werden. Ohne schriftliche Option gilt dies auch für andere Angebote. Last- Minute- Angebotslisten gelten nicht als schriftliche Preisbestätigung.

7 Rücktritt durch den Reisenden

7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem vermittelten Veranstalter bzw. dem Gundelsheimer Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:

7.2.1 Standardgebühren bei Eigenveranstaltungen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 55%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 85%
am Antrittstag oder bei Nichterscheinen 100%

7.2.2 Gebühren vermittelter Veranstalter
es gelten die jeweiligen Stornobedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, oder die Storno und Umbuchungsbedingungen der Fluggesellschaften und anderer Leistungsträger

8 Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 7.2.1 und 7.2.2 mit Ausnahme von genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden EUR 30,- pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den o.g. Fristen (z. B. bei Flugreisen / Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der vorzugsweise schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten EUR 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Bei Linienflügen ist eine Namensänderung in der Regel nicht möglich.

9 Reiseversicherungen

Das Gundelsheimer Reisebüro bietet Ihnen für Ihre Urlaubsreise Versicherungsschutz aus einer Reihe von Reiseversicherungen zu günstigen Konditionen an. Das Gundelsheimer Reisebüro ist verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung hinzuweisen. Dieser Pflicht ist durch Veröffentlichung dieser AGB bereits genüge getan. Der Abschluss steht Ihnen frei. Mit Ihrer Unterschrift auf der Reiseanmeldung/ Buchung bestätigen Sie, sofern kein Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, dass Sie diesen nicht wünschen.

10 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderun g trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch den Leistungsträger.

10.2 Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von dem Reisevertrag zurücktreten:

10.2.1 - bei Nichterreichen einer im Katalog/ der Ausschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.

10.2.2 - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese o.g. Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

11.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Reisende kann jedoch nur kündigen, sofern eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, nicht, wenn eine Kündigung nach seinem Dafürhalten diese rechtfertigt. Das Gundelsheimer Reisebüro wird in verantwortungsvoller weise bei Eigenveranstaltung das Wohl des Kunden berücksichtigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11.2 Erfolgt die Kündigung wegen außergewöhnlichen Umständen/ höherer Gewalt nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

11.3 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" oder unter der Telefonnummer: (030) 5000-2000.

11.4 Höhere Gewalt wird definiert durch alle Umstände, die nicht der Möglichkeit der Einflussnahme durch den Veranstalter unterliegen. Z.B.: Behördliche Anordnungen, Gesätzesänderungen, Flugverbote, etc…

12 Gewährleistung/Haftung

12.1 Das Gundelsheimer Reisebüro steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes bei Eigenveranstaltungen und als Reisevermittler im Rahmen der Möglichkeiten ein für

12.1.1 - die gewissenhafte Reisevorbereitung;
12.1.2 - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.);
12.1.3 - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
12.1.4 - ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen;
12.1.5 - die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen erklärt hat. Das Gundelsheimer Reisebüro haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten. Ausschreibungen und Leistungesbeschreibungen eigener Veranstaltungen, die aufgrund dieser getätigt wurden sind, ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen. Bei vermittelten Veranstaltern obliegen diese Verpflichtungen dem gebuchten Veranstalter gem. dessen AGB

12.2 Gewährleistung

Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsrecht (BGB) zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:

12.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

12.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel fristgemäß anzuzeigen.

12.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

12.3 Haftung

12.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter
nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

12.3.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifac hen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisender und Reise.

11.3.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Das Gundelsheimer Reisebüro haftet nicht bei Leistungen, von vermittelten Reiseveranstaltern. Ferner haftet es nicht bei falscher Beratung, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Reisende bei Unterschrift der Buchungsbestätigung eine fehlerhafte Buchung erkennen konnte. Dies gilt insbesondere bei Fahrkarten der DB und Flugtickets zu Flughäfen, deren Namen weltweit mehrmals vorhanden sind.

12.3.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Dies gilt ebenso bei vermittelten Reiseleistungen.

12.3.6 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann der Veranstalter sich hierauf berufen.

12.3.7 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte des Veranstalters nach dem Reisevertragsrecht des BGB und nach den allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen/ Hafen/ Bahnhof etc. selbst verantwortlich.

12.3.8 Sofern der vermittelte Reiseveranstalter bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada, sowie Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Kommt dem Veranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fährschiff-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters vorrangig maßgebend.

12.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

12.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung des verantwortlichen Reiseveranstalters mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oder an das Gundelsheimer Reisebüro bzw. an dessen Kontaktadresse/ die Reiseleitung des vermittelten Reiseveranstalters im jeweiligen Zielgebiet Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des vermittelten Veranstalters anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

12.4.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

13 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

13.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Das Gundelsheimer Reisebüro darf Sie zur Geltendmachung gegenüber vermittelten Reiseveranstaltern beraten, jedoch nicht Ihre Beschwerde formulieren.

13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13.3 Ihr Gundelsheimer Reisebüro tritt bei allen Reisebuchungen, außer ausdrücklichen Eigenveranstaltungen nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

13.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den vermittelten Veranstalter oder das Gundelsheimer Reisebüro ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

14 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Das Gundelsheimer Reisebüro steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf Verlangen zu unterrichten. Alle Aussagen zu Einreisebestimmungen gelten nur für diese. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2 Der vermittelte Veranstalter und das Gundelsheimer Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter/ dem Gundelsheimer Reisebüro zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters/ des Gundelsheimer Reisebüros bedingt sind.

14.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass, teilweise mit Passbild.

14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Das Gundelsheimer Reisebüro Haftet nicht für derartige Vergehen.

14.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika. Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Gundelsheimer Reisebüro. Aussagen über erforderliche Impfungen durch das Gundelsheimer Reisebüro sind lediglich ein Anhalt. Bei bestimmten Reisezielen sollten Sie sich an ein tropenmedizinisches Institut wenden. Ihre individuellen Bedürfnisse an die Gesundheitsvorsorge obliegen Ihnen alleine.

14.7 Sextourismus
Das Gundelsheimer Reisebüro verwehrt sich entschieden gegen die Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und allen Personen, die durch Gewalt- oder wirtschaftliche Einflüsse zur Prostitution oder sexuellen Handlungen gezwungen werden. Bedenken Sie, dass Ihre Handlungen in den meisten Fällen gesetzwidrig sind und auch in Deutschland gerichtliche Konsequenzen haben können. Ebenso sollte Sie bedenken, dass in manchen Ländern für geringfügige Vergehen drastische Strafen verhängt werden können. Das Gundelsheimer Reisebüro haftet nicht für Klagen, die aufgrund jedweder Vorwürfe gegen Sie erhoben werden.

15 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an das Gundelsheimer Reisebüro.

16 Werbung und Anfragen an das Gundelsheimer Reisebüro

Für unerbetene Angebote, Stellenausschreibungen, Stellengesuche, Gewinnversprechen, Spammails, Kauf- und Verkaufsangebote für Waren und Dienstleistungen durch andere Unternehmen oder deren Vertreter in fernmündlicher, schriftlicher (Fax, Brief oder E-Mail) oder persönlicher Form erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 42,02 € zzgl. 19% USt.

Mit dem Versand oder Besuch und der Äußerung einer Verkaufs- oder Ankaufabsicht erklären Sie sich mit diesem Punkt unserer AGB einverstanden. Wir berechnen die Aufwandspauschale pro Anfrage, per Email oder Fax. Wir mahnen ein mal, danach übergeben wir den gemahnten Betrag umgehend einem Inkassounternehmen!

Diese Reisebedingungen, AGB und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter/ den Reisevermittler

17 Allgemeines

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen/ AGB.

17.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen. die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des vermittelten Reiseveranstalters/ des Gundelsheimer Reisebüros.

Diese Reisebedingungen, AGB und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter/ den Reisevermittler
Gundelsheimer Reisebüro Obergriesheimer Str. 1
D-74831 Gundelsheim